3G-Regel in städtischen Dienstgebäuden
Wegen der dauerhaft hohen Corona-Infektionszahlen beschränkt die Stadtverwaltung den Zugang zu den städtischen Dienststellen für Besucherinnen und Besucher. Ab Dienstag, 30. November 2021, gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Personen die Rathäuser, Bürgerbüros und andere Dienststellen
betreten dürfen, die geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind.
Als Nachweis über ein negatives Testergebnis gelten nur professionelle Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt). Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht ein Schülerausweis. Kinder unter sechs Jahren unterliegen keiner Testpflicht. Tests vor Ort sind nicht möglich. Dafür stehen in der Altstadt vier Teststationen bereit. Ihre Öffnungszeiten und einen Lageplan gibt es auf der städtischen Homepage unter www.tuebingen.de/teststationen. Auch Apotheken bieten Schnelltests an.
„Die Stadtverwaltung hat sich für diese Zugangsbeschränkungen entschieden, um sowohl für die Besucherinnen und Besucher der Dienststellen als auch für die dort arbeitenden städtischen Beschäftigten ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Ich bitte alle Betroffenen um Verständnis für diese Schutzmaßnahmen.“
Zu den städtischen Gebäuden, in denen die 3G-Regel gilt, gehören das Bürgeramt, das Rathaus am Markt, das Technische Rathaus, die Verwaltungsstellen und alle weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung. Vor dem Besuch muss ein Termin vereinbart werden. In der Stadtbücherei, dem Stadtmuseum, dem Hölderlinturm und dem Hesse-Kabinett gilt gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes die 2G-Regel. www.tuebingen.de/corona.